Der Volkstrauertag ist Tag des Gedenkens und der Mahnung zu Völkerverständigung, Versöhnung und Frieden.
Eingeführt 1922, findet er seit 1950 alljährlich am 2. Sonntag vor dem 1. Advent (r.-k.: 33. Sonntag im Jahreskreis bzw. ev.-luth.: Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres) statt.
Der Volkstrauertag steht in Bayern gem. Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage - Feiertagsgesetz - FTG - (BayRS II, S. 172) vom 1. Januar 1981 i.d.F. vom 8. Juli 2013 als sog. „stiller Tag“ unter besonderem, über den regulären Sonntagsschutz hinausgehenden, landesgesetzlichen Schutz.
Die oberbayerischen Kommunen führen am Volkstrauertag oder am Vorabend örtliche Gedenkfeiern durch, meist in Verbindung mit Gottesdiensten.
Die Bezirksgeschäftsstelle unterstützt die Kommunen, Pfarreien und Vereine hierbei u.a. durch kostenlose Bereitstellung von Handreichungen bzw. Predigthilfen. Diese sind Jahr für Jahr auf die jeweiligen Gedenkanlässe abgestimmt.
Vertreter des Bezirksvorstandes und der Kreisverbände legen Kränze auf den hiesigen Kriegsgräberstätten im Gedenken an alle Opfer der Kriege und der nationalsozialistischen und kommunistischen Gewaltherrschaften nieder.
In Zusammenarbeit mit dem Britischen Generalkonsulat München organisiert der Bezirksverband Oberbayern in der Woche vor dem Volkstrauertag das Internationale Totengedenken, das auf der deutschen Kriegsgräberstätte Gmund und dem britischen Soldatenfriedhof (Commonwealth War Cemetery) Dürnbach stattfindet.